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Wahlwutz

Grunz, Grunz, ich bin die Wahlwutz. 
Ich hab euch 2009 im Superwahljahr begleitet und euch einiges zu berichten gehabt. Das seht ihr weiter unten. Jetzt hat mich der Landesjugendring aus dem Winterurlaub zurück gerufen, weil die so genannte Jamaika Koalition geplatzt ist. Ich erzähle euch hier, wie es nun im Land weitergeht.

 

Wahl-O-Mat on tour

 

Wer darf wählen?

Was ist eine demokratische Wahl?

Gespaltene Zunge

Wer nicht wählt, wählt trotzdem

 

Wie geht es nach dem Koalitionsbruch weiter

Die Jamaika-Koalition von CDU, FDP und Grünen im Saarland ist von der Ministerpräsidentin des Saarlandes Annegret Kramp-Karrenbauer am 6. Januar aufgekündigt worden. Jetzt sollen baldmöglichst Neuwahlen erfolgen. Wie geht es jetzt im Land weiter? Unsere ehrenamtliche Mitarbeiterin Ulla Bohnes hat die Verfassung des Saarlandes gewälzt und sich kundig gemacht. In dem Schaubild sehr ihr, was die Saarländische Verfassung alles vorsieht und wie es voraussichtlich weitergeht. (Stand: 20.01.12)

(Zum Vergrößern aufs Bild klicken! Noch größer: hier klicken)

Wahlomat on tour: Ein Internet-Wahlhelfer mit lebenden PolitikerInnen; gibt es nur im Saarland

Mitglieder des Wahlomat-Jugendteam bei der Arbeit

Wahlomat 2004 zur Landtagswahl - Die Online-Schaltung

2004 - Premiere von Wahlomat on tour

2004 auch in Merzig

2004 - Wahlomat on tour in vielen Schulen unterwegs

und 2005

2005 Bundestagswahl

2009 Neunkirchen

2009 Orschholz

2009 im Ludwigsgymnasium Saarbrücken

2009 Ludwigsgymnasium

2009 Neunkirchen

2009 Wirtschaftsgymnasium SB

2009 Wirtschaftsgymnasium SB

2009 Rastbachtal-Gesamtschule

2009 Rastbachtal Gesamtschule

2009 ERS-Blieskastel

2009 St-Ingbert

2009 Jugendzentrum Ihn

2009 Jugendzentrum Ihn

2009 Jugendzentrum Wadrill

Wahl-O-mat on tour - So kann man mitmachen:

Wahl-O-mat on tour ist eine Möglichkeit, die unterschiedlichen politischen Positionen der Parteien in einem moderierten Gespräch anschaulich sowie kurzweilig zu vermitteln und dabei ganz nebenbei interessante PolitikerInnen aus unserer Region kennen zu lernen.

Teilnehmen können alle Schulklassen und Jugendgruppen ab Klassenstufe 10. Die Jugendlichen finden anhand von aktuellen Thesen zu ausgewählten Themen aus der Landes- und Bundespolitik heraus, wie unterschiedlich die Haltungen von PolitikerInnen und ihren Parteien zu den verschiedenen Themen sind. Die VertreterInnen der Parteien müssen dabei sehr kurz und prägnant ihre Position darstellen. Anschließend haben die Jugendlichen das Wort und können die für sie besonders spannenden Themen im Gespräch mit den anwesenden Politiker/innen vertiefen.

Eine Einheit dauert in der Regel eineinhalb Stunden.

Hier ein paar Fotos zum

Wahl-O-mat im Saarland und Wahl-O-Mat on tour 

Organisatorisches:
Das Wahl-O-mat-Team lädt Politiker/innen aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien ein, sorgt für die visuelle Präsentation und moderiert die Diskussion.
Die Schulen und Einrichtungen brauchen nur noch die Räumlichkeiten (bei Gruppen über 100 Personen auch Mikrofonanlage) zu organisieren.
Interessierte Lehrer/innen und Jugendbetreuer/innen wenden sich an

Kontakt für die Schulen:
Landeszentrale für politische Bildung
Dr. Burkhard Jellonnek
Beethovenstraße 26
66125 Saarbrücken
Tel.: 06897/7908176 
lpb(at)lpm.uni-sb.de 
www.lpm.uni-sb.de/lpb

Kontakt für die Jugendarbeit:
Landesjugendring Saar
Georg Vogel
Eifelstraße 35
66113 Saarbrücken
Tel.: 0681/63331
vogel(at)landesjugendring-saar.de
www.landesjugendring-saar.de

Wahl-O-Mat on tour ist ein bundesweit einmaliges Projekt des Landesjugendrings Saar, der Landeszentrale und der Bundeszentrale für Politische Bildung sowie der Arbeitskammer des Saarlandes.

 

Wer darf wählen?

Dürfen nur Deutsche wählen? Was heißt aktives und passives Wahlrecht?


Landtags- und Bundestagswahl:
Es dürfen alle deutschen Staatsangehörigen ab dem 18. Lebensjahr wählen. (Man kann das Wahlrecht verlieren, wenn man wegen einer Straftat verurteilt worden ist oder wenn man entmündigt worden ist.)


Kommunal- und Europawahl:
Hier sind außer den deutschen Staatsangehörigen ab dem 18. Lebensjahr auch BürgerInnen von EU-Mitgliedsstaaten ab dem 18. Lebensjahr stimmberechtigt.

Man unterscheidet aktives und passives Wahlrecht

Aktives Wahlrecht:
Das Recht, KandidatInnen zu wählen.

Passives Wahlrecht:
Das Recht, sich selbst als KandidatIn für eine Wahl zu bewerben, also sich wählen zu lassen.

 

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Was ist eine demokratische Wahl?

Wahlen sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich  und geheim!

Was  heißt das?


Allgemein:

Jede/r deutsche Staatsangehörige darf wählen. (Es gab Zeiten, da durften z.B. Frauen oder Menschen, die wenig verdienten, nicht wählen.)

Unmittelbar:

Die BewerberInnen werden direkt gewählt. (Ein anderes System ist die Wahl über Wahlmänner. Der amerikanische Präsidenten wird so gewählt: Die Bürger wählen nicht direkt den Präsidenten, sondern Wahlmänner, die dann zusammenkommen und den Präsidenten wählen.)

Frei:

Die WählerInnen können frei entscheiden, wen sie wählen. Es wird kein Druck durch die Regierung, den Arbeitgeber, Kirchen oder andere Organisationen ausgeübt, bestimmte Kandidaten zu wählen. (Das ist z.B. in Diktaturen anders.)

Gleich:

Jede der abgegebenen Stimmen zählt gleich viel. (Das war auch nicht immer so. Im sog. Dreiklassenwahlrecht, das in Deutschland bis 1918 galt, hatten die Stimmen von reichen Bürgen mehr Gewicht. So konnte z.B. Alfred Krupp, ein reicher Industrieller, allein über die Besetzung von einem Drittel Sitze im Rat der Stadt Essen bestimmen.)

Geheim:
Die Stimmabgabe ist geheim; niemand hat das Recht zu erfahren, wie man gewählt hat. Die Stimmabgabe findet in Kabinen ohne Zeugen statt und auf Stimmzetteln, die zusammengefaltet oder in Umschläge gesteckt werden, damit niemand sieht, wie man abgestimmt hat. (Das ist z.B. in Diktaturen anders. In der DDR war es üblich, die Stimmzettel für alle im Wahllokal Anwesenden sichtbar auszufüllen und ungefaltet in die Urne zu werfen.)

 

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Gespaltene Zunge ? Für die Bundestagswahl kann man mit zwei Stimmen sprechen

Nicht ganz so lang wie zur Europawahl sind diesmal die Stimmen zur Bundestagswahl. Insgesamt zehn Parteien stehen zur Auswahl. Aber: Man muss diesmal zwei Kreuzchen machen. Das liegt daran, dass das eine personalisierte Verhältniswahl ist. Das ist, vereinfacht ausgedrückt, eine Mischung aus Direktwahl und Verhältniswahl. Daher auch die zwei Stimmen. Und darüber hinaus ist das ganze Saarland noch in vier Wahlkreise aufgeteilt: Saarbrücken, Saarlouis, St. Wendel und Homburg. Bundesweit gibt es 299 solcher Wahlkreise.

Die Erststimme

Mit seiner Erststimme, das ist das Kreuz auf der linken Seite vom Wahlzettel, kann man bestimmen welcher Direktkandidat oder welche Direktkandidatin gewählt wird. Das heißt, wer in einem Wahlkreis die meisten Stimmen bekomme, sitzt im Bundestag. Wobei nicht jede Partei einen Direktkandidaten bestimmen muss. Dabei reicht eine einfache Mehrheit: Also wenn Kandidat 1 33% bekommt und Kandidat 2 32 %, kann sich Kandidat 1 freuen. Da es im Saarland ja vier Wahlkreise gibt, werden insgesamt vier Kandidaten und Kandidatinnen direkt gewählt. Insgesamt werden 299 Bundestagsmitglieder direkt gewählt, das ist genau die Hälfte des gesamten Bundestags.

Die Zweitstimme

Mit der Zweitstimme, das ist das Kreuz auf der rechten Seite,  kann man für eine Partei stimmen. Damit wird die andere Hälfte des Bundestags besetzt. Dafür hat jede Partei Landeslisten aufgestellt, auf der dann die Namen von den KandidatInnen stehen. Dabei ist es meistens so, dass die Direktkandidaten auch auf der Landesliste stehen. Wenn sie dann in ihrem Wahlkreis nicht gewinnen, können sie immer noch in den Bundestag wenn ihre Partei genug Stimmen bekommt. Wie viele Leute aus dem Saarland dann über diese Landeslisten nach Berlin kommen, hängt von der Wahlbeteiligung ab. Je mehr Saarländerinnen und Saarländer wählen, umso mehr Abgeordnete sitzen im Bundestag. 1994 und 2005 schafften es z. B. neun Abgeordnete, 1998 nur acht. Also: Wer das Saarland im Bund starkmachen will, sollte auf jeden Fall wählen gehen!

Noch ein wenig komplizierter? Bitte schön!

Eigentlich soll der Bundestag 598 Mitglieder haben. Die eine hälfte direkt gewählt, die andere über Landeslisten. Aber, meist sind es mehr Abgeordnete, aktuell 614. Das liegt an den sogenannten Überhangmandaten. Das ist selbst der Wahlwutz zu kompliziert.      

 

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Wer nicht wählt, wählt trotzdem

Klingt komisch, ist aber so. Warum das so ist, erklärt euch die Walwutz. Und dazu noch, warum kleine Parteien trotzdem gewählt werden können.

Wer nicht wählt, wählt trotzdem? Ja genau. Denn: Wenn man nicht wählt, bekommen die anderen Parteien automatisch mehr Plätze im Bundestag. Denn dort sitzen rund 600 Abgeordnete, und zwar unabhängig davon wie hoch die Wahlbeteiligung ist.
Ein kleines Rechenbeispiel: Nehmen wir an es würden nur zwei Parteien zur Wahl stehen: Die Wutzpartei und die Hühnerpartei. Wenn dann gewählt wird, gehen nur 50% aller Wahlberechtigten zur Wahl. Die Wutzpartei würde 60% der Stimmen bekommen, die Hühnerpartei 40%. Was würde passieren? Die Wutzpartei hätte die absolute Mehrheit und könnte alleine regieren. Obwohl sie nur insgesamt von 30% aller Wahlberechtigten gewählt wurde. Die Hälfte der Wähler ist ja schließlich zuhause geblieben. Also haben all die, die nicht gewählt haben, mit dazu beigetragen dass die Wutze an die Macht kommen. Damit haben sie, indirekt, auch gewählt. So einfach ist das.

Immer nur große Parteien wählen?

Im Moment sitzen ja fünf Parteien im Bundestag: CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP und Linkspartei. Jetzt könnte man meinen, wenn man nicht die fünf wählt, würde man seine Stimme wegschmeißen. Das hat auch FDP-Chef Guido Westerwelle gesagt, der meinte dass eine Stimme für die Piratenpartei eine verlorene Stimme sei: ?Die kann man gleich in den Gulli werfen?. Aber, das ist nicht ganz richtig, denn vorher weiß man ja nie, was hinterher rauskommt. Auch wenn Umfragen nicht darauf hindeuten dass noch eine sechste Partei die 5%-Hürde schafft und in den Bundestag kommt, sicher ist das ja nicht.

Und selbst wenn eine kleine Partei das nicht schafft, kann das doch etwas verändern. Zum Einen bekommen Parteien ab einem Ergebnis von 0,5% für jede abgegebene Stimme 85 Cent überwiesen. Das soll dann z.B. die Wahlkampfkosten decken. Das Geld bekommen sie aber nur, wenn die eingenommenen Spenden oder Mitgliedsbeiträge mindestens so hoch sind. Also: Wenn eine Partei sagen wir mal 100.000 ? an eigenen Mitteln aufgetrieben hat, und bei der Wahl 1 Million Stimmen bekommt, würden ihr dafür 850.000 ? zustehen. Da sie aber nur selbst 100.000 ? eingenommen hat, bekommt sie auch maximal 100.000 ? ausgezahlt. Aber immerhin, viele kleine Parteien können damit ihre weitere Existenz sichern und vielleicht irgendwann in ein Parlament einziehen. Die Grünen haben 1980 auch nur mit 1,5% angefangen.

Ein letztes Argument: Wenn kleine Parteien gewählt werden können sie damit zeigen, dass sie Themen vertreten, die vielleicht von anderen Parteien gar nicht ernst genommen werden. Der Umweltschutz hat vor den Grünen z.B. eher eine geringe Rolle in der Politik gespielt.

Fazit:

Wählen gehen lohnt sich auf jeden Fall. So oder so!

 

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